Persönliche Arbeitslosmeldung wieder verpflichtend

Regelung bei der Agentur für Arbeit ab 1. September

Agentur für Arbeit Margaretenhof
Ab dem 1. September 2021 müssen Arbeitslosmeldungen wieder verpflichtend persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen, Foto: maxpress

Schwerin • Um persönliche Kontakte während der Corona-Pandemie zu beschränken, konnten sich Bürgerinnen und Bürger während der letzten Monate ausnahmsweise telefonisch oder online arbeitslos melden. Ab dem 1. September 2021 müssen Arbeitslosmeldungen wieder verpflichtend persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen, spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit.

Das heißt: Es ist nur noch bis zum 31. August 2021 möglich, sich auf alternativen Wegen (telefonisch oder online) arbeitslos zu melden.
Die persönliche Arbeitslosmeldung ist ohne vorherige Terminvereinbarung in den Arbeitsagenturen Schwerin, Wismar, Grevesmühlen, Hagenow, Ludwigslust und Parchim zu folgenden Zeiten, beginnend mit dem 02.09.2021, möglich:

Mo. 8 bis 10 Uhr
Di.  8 bis 10 Uhr
Do. 8 bis 10 Uhr und 14 bis 17 Uhr

Wer an einem der anderen Wochentage arbeitslos wird, muss keine finanziellen Nachteile befürchten. Vorausgesetzt, die Arbeitslosmeldung wird sofort am nächsten möglichen Öffnungstag nachgeholt.
Viele weitere Kundenanliegen lassen sich weiter einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA - online oder telefonisch - erledigen.

Ausführliche Informationen finden Sie unter: www.arbeitsagentur.de

Agentur für Arbeit Schwerin/Manuela Lillig