Fragen und Antworten zur Stichwahl am 18. Juni 2023
Entscheidung zwischen Rico Badenschier und Leif-Erik Holm
Frage: Warum ist am 18. Juni eine Stichwahl erforderlich, um den Oberbürgermeister für die kommenden 7 Jahre zu bestimmen?
Antwort: Weil im ersten Wahlgang am 4. Juni keiner der sechs OB-Kandidaten die absolute Mehrheit von mehr als 50 Prozent erreicht hat. Deshalb treten im zweiten Wahlgang die beiden Kandidaten mit der höchsten Stimmzahl in der Stichwahl gegeneinander an: Das sind Amtsinhaber Dr. Rico Badenschier mit 16.510 (42,0 %) Stimmen und Leif-Erik Holm mit 10.792 (27,4 %) Stimmen. Gewonnen hat die OB-Wahl, wer im zweiten Wahlgang die Stimmenmehrheit erringt.
Frage: Erhalten die Wahlberechtigten eine neue Wahlbenachrichtigung für die Stichwahl am 18. Juni?
Antwort: Nein. Die Hinweise zur Stichwahl standen schon auf der Wahlbenachrichtigung für den 4. Juni. Kein Problem, wenn man diese nicht aufgehoben hat. Die Wahlbenachrichtigung muss im Wahllokal nicht vorgelegt werden. Dort sind Personalausweis oder Reisepass gefragt. Wer nicht weiß, in welches Wahllokal er gehen muss, wendet sich bitte unter 545-1744 an die Wahlbehörde.
Frage: Bekommen Briefwähler Ihre Wahlunterlagen automatisch nach Hause geschickt?
Antwort: Ja. Wer im ersten Wahlgang die Briefwahl genutzt hat, der bekommt jetzt seine Wahlunterlagen automatisch nach Hause geschickt. Das gilt auch für die Briefwähler, die den Briefwahlraum im Perzina-Haus genutzt haben. Die Wahlbehörde verschickt die Unterlagen ab Donnerstag, den 8.6.2023. Sie sollten also spätestens am Sonnabend bei den Wählerinnen und Wählern angekommen sein. Sie können bequem zu Hause den Stimmzettel ankreuzen und Wahlschein ausfüllen, die Unterlagen mit der Post zurückschicken oder direkt im Stadthaus in den Briefkasten oder in eine Wahlurne am Empfangstresen im Foyer werfen. Bitte vergessen Sie nicht, neben dem Stimmzettel auch den unterschriebenen Wahlschein zurückzuschicken. Nur dann ist die Stimme gültig!
Frage: Ist die Briefwahl auch möglich, wenn man im ersten Wahlgang nicht an der Briefwahl teilgenommen hat?
Antwort: Ja. Wer im ersten Wahlgang im Wahllokal gewählt hat und jetzt die Briefwahl nutzen möchte, weil er z. B. am 18. Juni nicht in Schwerin ist, der kann unter www.schwerin.de seinen Wahlschein zur Briefwahl ab sofort online beantragen. Die Briefwahlunterlagen werden per Post zugeschickt. Die ausgefüllten Wahlunterlagen können dann ebenfalls per Post an die Wahlbehörde zurückgeschickt werden.
Frage: Kann ich die Briefwahl auch im Briefwahlraum erledigen, wenn ich im ersten Wahlgang nicht an der Briefwahl teilgenommen habe?
Antwort: Ja. Auch der Briefwahlraum im Digitalen Innovationszentrum im Perzina-Haus, Wismarsche Straße 144, 19053 Schwerin, ist vom 12. bis 16. Juni wieder geöffnet. Gewählt werden kann in den Räumen im Erdgeschoss von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 16.00 Uhr und am Freitag von 8.30 bis 13.00 Uhr. Dazu muss der Personalausweis/Reisepass vorgelegt werden – die Wahlbenachrichtigung ist nicht erforderlich.
Frage: Können Wahlberechtigte, die einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhalten haben, am Wahltag auch im Wahllokal ihre Stimme abgeben?
Antwort: Auch das ist möglich. Sie müssen aber Wahlschein und Stimmzettel mitbringen, die sie mit den Briefwahlunterlagen erhalten haben, damit eine doppelte Stimmabgabe ausgeschlossen ist. Der Wahlschein ist beim Wahlvorstand abzugeben. Der Stimmzettel wird gegen einen neuen Stimmzettel eingetauscht.
Frage: Was ist, wenn ich beim ersten Wahlgang am 4. September eine auswärtige Empfängeranschrift für die Briefwahlunterlagen angegeben habe und mich nicht mehr dort aufhalte?
Antwort: In diesem Fall bittet die Wahlbehörde unbedingt um Rückmeldung, damit die Unterlagen an den aktuellen Aufenthaltsort zugestellt werden können. Rufen Sie dazu die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wahlbehörde unter der Wahlhotline 0385 545-1744 an.
Frage: Sind die Wahlräume des ersten Wahlgangs und der Stichwahl identisch?
Antwort: Ja, es werden für die Stichwahl dieselben Wahllokale wie am 4. Juni von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
Frage: Kann ich die Auszählung der Stimmen im Wahllokal live mitverfolgen?
Antwort: Die Bürgerinnen und Bürger sind berechtigt, die Auszählung der Stimmen im Wahllokal zu verfolgen. Dazu wird auch nach Schließung der Wahllokale der Zutritt für interessierte Beobachter gewährleistet. Außerdem werden die Wahlergebnisse ab 18 Uhr laufend im Foyer des Stadthauses und auf www.schwerin.de präsentiert.
Pressestelle LHS